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Neues vom VSRM

Erfreuliche News für die Gratiszeitungen
Das ist ein gutes Zeichen und ein Zeichen für unsere Gratiszeitungen und für eine funktionierende Reichweite! Das Beispiel aus Frankreich zeigt, dass auch die Entscheid Wege in der Schweiz richtig gelegt wurden. Die News dazu: https://dpsuisse.ch/news/frankreich-beendet-oui-pub-test-und-kehrt-zu-opt-out-system-zur%C3%BCck Das Thema als kleine Auffrischung in der Schweiz: https://www.bonial.com/de/presseundblog/werbung-ja-bitte-in-deutschland-und-frankreich https://www.watson.ch/schweiz/post/689430129-warum-stopp-werbung-kleber-ueberfluessig-werden-koennten und hier noch als kleine Zugabe die Regelung und Antwort vom Bundesrat aus der damaligen Motion Christ: Gratiszeitungen sind unadressierte Sendungen und gehören damit nicht zu den Postdiensten, die durch die Postgesetzgebung reguliert werden. Der Versand von Gratiszeitungen kann unter Umständen in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) fallen. Bei Erhalt von unerwünschten Gratiszeitungen können deren Empfängerinnen und Empfänger eine Beschwerde wegen Verletzung von Art. 2 UWG bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission einreichen. Diese prüft, ob durch die Missachtung eines Aufklebers eine unlautere und aggressive Werbemethode im Sinne von Art. 2 UWG vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn trotz ausdrücklicher Bekundung des Annahmeverweigerungsrechts mittels Aufkleber am Briefkasten unadressierte Werbung zugestellt wird. Bei der Beurteilung, ob eine Sendung als Zeitung oder als Werbeprodukt gilt, stützt sich die Lauterkeitskommission auf die Kategorisierung der Werbemedienforschung WEMF sowie die Richtlinien der Post ab. Um als Zeitung zu gelten, muss die Sendung einen redaktionellen Inhalt von mindestens 15 Prozent aufweisen und darf nicht überwiegend kommerziellen Zwecken oder der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen dienen. Die Lauterkeitskommission hat in der Vergangenheit Beschwerden gutgeheissen, bei denen die Kriterien für eine Zeitung nicht erfüllt waren. Handelt es sich bei der Gratiszeitung gemäss Beurteilung der Lauterkeitskommission nicht um Werbung und wurde am Briefkasten eine Annahmeverweigerung nicht nur für Werbung, sondern auch für diese Zeitungen bekundet, kann ebenfalls ein unlauteres Geschäftsgebaren im Sinne von Art. 2 UWG vorliegen. Der Bundesrat erachtet die Tatbestände im UWG sowie die bestehenden Instrumente bei entsprechenden Verstössen als ausreichend, um sich gegen die unlautere Zustellung von Werbung zu wehren. Nebst einer Beschwerde an die Lauterkeitskommission steht (bei unlauterer Werbung) den Empfängerinnen und Empfängern ferner der Weg über die ordentlichen kantonalen Gerichte offen. Briefkastenkleber wie "Stopp Werbung", "Bitte keine Gratiszeitungen" oder ähnliche Aufkleber werden heute von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung am Briefkasten angebracht. Allfällige Probleme wegen örtlichen Bauvorschriften können nicht auf dem Wege einer Anpassung von Bundesrecht gelöst werden.

Referendum gegen die Medienförderung (Quelle Kleinreport, 21.4.2025)
Referendum: «Es ist nicht vertretbar, ein 1,4-Milliarden-Paket zugunsten profitabler Medienkonzerne zu beschliessen» Seit einigen Tagen wird von einigen Verlegern hektisch lobbyiert, damit kein erneutes Referendum gegen die Presseförderung vors Volk kommt. Vergeblich. Die junge FDP hat mit Mitstreitern der Organisation «Team Freiheit» ein Referendum zur Lancierung vorbereitet. Bereits an der Dreikönigstagung des Verlegerverbands (Schweizer Medien) vom 9. Januar wurde klar, dass die Medien hierzulande staatsnah gemacht werden sollen. Mit einer Nonchalance erster Güte verkündete damals SP-Bundesrat Beat Jans per Video: «Ihr müsst es machen wie die Bauern». Anstatt eines Aufschreis der etwa 240 Gäste im Zürcher Aura, davon gefühlt 180 Funktionärinnen, Lobbyisten und Verbandsleute, begannen diese weiter die anwesende Politikerschar Richtung Subventionen zu bearbeiten. Vergessen war die deutlich verlorene Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 «Neuauflage der Medienförderung» im «Massnahmenpaket zugunsten der Medien»: abgeschmettert mit 55 Prozent Nein- Stimmen. Seit da versucht auch der zerstrittene Verlegerverband unter dem ehemaligen Journalisten Andrea Masüger (Somedia) das Narrativ zu verbreiten, die damals «nicht bestrittenen Teile des Paketes», wieder an die Subventionstöpfe zu bringen. Namentlich definiert man hier frei die bereits subventionierte Nachrichtenagentur Keystone-SDA oder den Presserat sowie Ausbildungsstätten hinein. Seit der Niederlage vom Februar 2022 arbeiten die Verlagshäuser CH Media, Ringier, Tamedia (TX Group) und NZZ an dem neuerlichen Geldsegen, den ihnen politisch Nationalrätin Christine Bulliard- Marbach (Mitte-Partei) mit einer parlamentarischen Initiative geebnet hat. Im Verlegerverband ging bereis Marc Walder von Ringier, der mit Admeira die SRG vermarkten darf, auf Verleger Peter Wanner von CH Media los, der wiederum aus dem Gebührentopf für private Radio- und Fernsehstationen zusätzlich zu den Print- Frühzustellungssubventionen auch noch auf dieses Geld hoffen darf. Hinter dem neuen Referendum steht unter anderen der 31-jährige Leroy Bächtold. Bächtold war wie Verleger Bruno Hug (70) im Nein-Lager der abgelehnten Volksinitiative von 2022. Hug verschickte Anfang März einen Brief, der dem Klein Report vorliegt, an alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit dem Titel «Muss wieder das Referendum ergriffen werden?» Von da an war Feuer im Dach der Subventions-Verleger und viel Angst. Denn bei TX Group, die alles auf einen möglichen Börsengang der Online-Marktplatzplattform Swiss Marketplace Group (TX Group, Ringier, Mobiliar und General Atlantic) setzt, bricht das Print-Geschäft ein. Wenns gut läuft, kommt beim Börsengang ein Milliarden-Deal raus. Ende November 2024 hatte die SMG bekannt gegeben, «die Ausschüttung einer ausserordentlichen Dividende in der Gesamthöhe von 230 Millionen Franken» zu veranlassen. Davon flossen allein 71 Millionen Franken in die Kassen der TX Group. Und im Parlament würden nun die neuen Subventionsvorlagen über die nächsten sieben Jahre 1,4 Milliarden Franken mehrheitlich in die Kassen der erwähnten Unternehmen fliessen lassen. Das wollen die jungen Politiker des «Team Freiheit» nicht. «Was das Parlament beschlossen hat, ist weitestgehend das, was die Bevölkerung damals ablehnte», sagte Leroy Bächtold im aktuellen «SonntagsBlick». Aus diesem Grunde würde die Gruppe das Referendum ergreifen. Und Bächtold, der auch im Vorstand der FDP Zürich sitzt, doppelt nach: «Gerade in einer Zeit, in der wir über Sparprogramme und Kürzungen sprechen, ist es nicht vertretbar, ein 1,4-Milliarden- Paket zugunsten profitabler Medienkonzerne zu beschliessen.» Seit Ostersamstag würden Unterschriften gesammelt.

Parlament einigt sich bei der indirekten Presseförderung
National- und Ständerat haben ihre Differenzen beigelegt. Der Nationalrat schwenkte am Dienstag bei drei umstrittenen Punkten auf die Linie der kleinen Kammer ein. Im revidierten Postgesetz wird nun stehen, dass die Tageszustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sieben Jahre lang um 10 Millionen Franken pro Jahr stärker ausfällt als bisher. Neu wird die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen an Werktagen subventioniert. Dies mit 25 Millionen Franken pro Jahr. Die Ermässigungen für die Zustellung von Erzeugnissen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse werden nicht abgeschafft. Noch muss die von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KFV-N) ausgearbeitete Vorlage in den beiden eidgenössischen Räten die Gesamtabstimmungen am Ende der Frühjahrssession überstehen. (sda/nil)
<<Wir erreichen über die Hälfte aller Briefkästen in der Schweiz>>
Mit unseren Verlegern und Verlagsleitern
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