Wir stehen für die Regionalität ein

Verband

Gratiszeitungen erhalten hohe Beachtung, weil ihr Inhalt in den meisten Fällen Qualität gewährleistet. Die im VSRM/ASMR zusammengeschlossenen Gratiszeitungen verpflichten sich zu einem Redaktionsanteil von mindestens 20% der Inhalt muss zudem journalistischen Kriterien standhalten und PR-Texte sind separat auszuweisen. Leser und Inserenten goutieren eine solche Verlagspolitik. Letztere finanzieren sogar allein diese Mediengattung, ihre Meinung entscheidet über Sein oder Nichtsein eines gratis verteilten Blattes.

Neben den redaktionellen Leistungen schätzen die Inserenten, wie Gratiszeitungen auch Leute erreichen, die kein anderen Zeitungen lesen. Via Gratiszeitungen können sie den Stopp-Werbung-Kleber umgehen, der bereits über ein Drittel aller Briefkästen besetzt. Direkt und zielsicher erreichen Inserate oder Beilagen die Haushalte und dadurch nicht nur Pendler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.

Ziele

Was will der Verband Schweizer Regionalmedien VSRM?

Der Verband Schweizer Regionalmedien (VSRM/ASMR) bezweckt in erster Linie...

...die Förderung der wöchentlich erscheinenden Gratiszeitungen, die in einem bestimmten Gebiet verteilt werden, durch gezielte Informations- und Promotionsmassnahmen bei den Interessenten, den Inseratvermittlern, sowie der interessierten Öffentlichkeit.

...die Interessenverteilung bei den massgebenden Verbänden der Schweizer Werbewirtschaft.

...die Teilnahme an politischen Diskussionen, u.a. mit Ausarbeitungen von Stellungsnahmen im Hinblick auf gesetzgeberische Massnahmen im Medienbereich.

...die Unterrichtung und Dokumentation der Mitglieder über alle für sie relevanten Grundsatzfragen, Entwicklungen und Tendenzen im Medienbereich.

...die Förderung der Zusammenarbeit im redaktionellen Bereich und die Durchführung gemeinsamer Leseraktionen. 

Qualität

Mitglieder des VSRM/ASMR haben mindestens fünf der folgenden sechs Kriterien zu erfüllen:

  1. Regelmässiges, mindestens einmal wöchentliches Erscheinen.
  2. Verteilung in sämtlichen Haushaltungen des Verteilgebiets.
  3. Der Verlag beschäftigt eine eigene Redaktionsequipe, die nach journalistischen Grundsätzen einen Informationsteil herstellt.
  4. Der durchschnittliche Redaktionsanteil beträgt mindestens 20% des Gesamtumfanges der Zeitung. Amtliche Anzeigen, vertraglich geregelte PR-Publikationen und das Fernsehprogramm zählen nicht zum redaktionellen Teil.
  5. Der Verlag und die Redaktion müssen sich in ihrem gesamten Gebaren nach den verlegerischen, publizistischen und journalistischen Grundsätzen der Schweiz verhalten.
  6. Ein Verlag kann erst Mitglied des Verbandes Schweizer Gratiszeitungen werden, wenn die betreffende Gratiszeitung seit mindestens einem Jahr besteht.

Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern ausserdem die Teilnahme an der Auflagebeglaubigung, sowie der MACH-Leserschaftsuntersuchung der WEMF.